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Sachverständigenbüro
Sophie Brendel

Ob Kurzgutachten, Verkehrswertgutachten oder Überprüfung eines bestehenden Gutachtens – wir sind Ihr kompetenter Partner bei der sachverständigen Bewertung Ihrer Immobilie.

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Sophie Brendel

  • ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für

       Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)

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  • Immobilienmaklerin (IHK)

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  • Mitglied in den Gutachterausschüssen Neustadt a. d. Aisch - Stadt Bamberg - Schweinfurt

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  • Mitglied im LVS Bayern (Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter, sowie zertifizierter Sachverständiger)

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Leistungen

  • Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch für bebaute und unbebaute Grundstücke, nebst Rechten und Belastungen

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  • Erstellung von Marktwertermittlungen (umg. Kurzgutachten)

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Weitere Leistungen finden Sie HIER

Schreibtisch

 

 

Ein Verkehrswertgutachten lässt sich für jede Art von Immobilie anfertigen. Mit ihm erhalten Sie eine verlässliche Angabe zum Marktwert Ihrer Immobilie in folgenden Fällen: 

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  • Verkauf oder Kauf einer Immobilie

  • Austragen einer Scheidung 

  • Übertragung und Vererbung von Immobilien

  • Beantragung einer Finanzierung bei der Bank

  • Ermittlung des Immobilienwertes für das Betriebsvermögen

  • Durchführung einer Zwangsversteigerung

  • Einholen einer unabhängigen Meinung bei sonstigen Streitigkeiten

  • Nachweis des Verkehrswertes gegenüber dem Finanzamt oder sonstigen Behörden (bspw. Schenkung, Restnutzungsdauer etc. )

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Nicht immer ist jedoch gleich ein Vollgutachten notwendig!

Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie hierzu gern unverbindlich! â€‹

Wann brauche ich welches Gutachten?

Euro

Marktwertermittlung

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie

  • einvernehmliche Scheidung

  • Vermögensübersicht

Richter und Hammer

Verkehrswertgutachten

  • gerichtlichen Auseinandersetzungen

  • zu hoch angesetzten Werten durch das Finanzamt

  • bei der Übertragung von Betriebs- in Privatvermögen

  • für finanzwirtschaftliche Zwecke wie Bilanzierung gemäß HGB

Das Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen wird vom Finanzamt anerkannt und ist gerichtsfest.

Kontakt

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

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