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Sachverständigenbüro
Sophie Brendel

Ob Kurzgutachten, Verkehrswertgutachten oder Überprüfung eines bestehenden Gutachtens – wir sind Ihr kompetenter Partner bei der sachverständigen Bewertung Ihrer Immobilie.

Backsteingebäude
Die Architektur
Holzhaus
Rosa Wände
Kücheninterieur
Wooden Stairs
Konkrete Struktur
Modern Kitchen
White stairs
Griechische Architektur
Backsteinhaus

Sophie Brendel

  • ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für

       Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)

  • Immobilienmaklerin (IHK)

  • Mitglied in den Gutachterausschüssen Neustadt a. d. Aisch - Stadt Bamberg - Schweinfurt

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Leistungen

  • Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch für bebaute und unbebaute Grundstücke, nebst Rechten und Belastungen

  • Erstellung von Marktwertermittlungen (umg. Kurzgutachten)

Schreibtisch

 

 

Ein Verkehrswertgutachten lässt sich für jede Art von Immobilie anfertigen. Mit ihm erhalten Sie eine verlässliche Angabe zum Marktwert Ihrer Immobilie in folgenden Fällen: 

  • Verkauf oder Kauf einer Immobilie

  • Austragen einer Scheidung 

  • Übertragung und Vererbung von Immobilien

  • Beantragung einer Finanzierung bei der Bank

  • Ermittlung des Immobilienwertes für das Betriebsvermögen

  • Durchführung einer Zwangsversteigerung

  • Einholen einer unabhängigen Meinung bei sonstigen Streitigkeiten

  • Nachweis des Verkehrswertes gegenüber dem Finanzamt oder sonstigen Behörden

Nicht immer ist jedoch gleich ein Vollgutachten notwendig!

Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie hierzu gern unverbindlich! 

Wann brauche ich welches Gutachten?

Euro

Marktwertermittlung

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie

  • einvernehmliche Scheidung

  • Vermögensübersicht

Richter und Hammer

Verkehrswertgutachten

  • gerichtlichen Auseinandersetzungen

  • zu hoch angesetzten Werten durch das Finanzamt

  • bei der Übertragung von Betriebs- in Privatvermögen

  • für finanzwirtschaftliche Zwecke wie Bilanzierung gemäß HGB

Das Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen wird vom Finanzamt anerkannt und ist gerichtsfest.

Kontakt

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

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